0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Aktie

Wertpapier

Anteil des Aktionärs am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Das Wort leitet sich aus dem lateinischen „actio“ (dt.: klagbarer Anspruch) ab und ist niederländisch, denn im Jahr 1602 führte die Niederländische Ostindische Kompanie die erste Form von Aktienbeteiligung ein. Kolonialgesellschaften auf Aktienbasis verbreiteten sich im 17. Jh. sehr schnell auch in England, Frankreich, Portugal und Spanien, die Anteilsscheine wurden von Anbeginn an der Börse gehandelt. Dabei handelte es sich um vinkulierte Namensaktien, die der Erwerber namentlich in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eintragen ließ und deren Übertragbarkeit von der Zustimmung der Gesellschaft abhängig war. Diese Form der Aktie war zwar sehr persönlich, stellte aber im Falle einer Veräußerung den Anteilseigner vor die Schwierigkeit, selbst keine Urkunde seiner Beteiligung in Händen zu halten. Das Problem wurde meist durch den Gang zum Notar gelöst. Dies schränkte aber die Tauglichkeit der Aktie für den Börsenverkehr ein. Die seit 1717 anonym gehandelten Inhaberaktien gelten zugleich auch als Anteilsurkunden und ersparen somit viel Zeit und Geld.

Die Aktie im deutschen Raum wurde in Form von Beteiligungen an den unbedeutenden Asiatischen und Bengalischen Kompanien (Kolonialgesellschaften) im Preußen Friedrichs des Großen (1740-1786) eingeführt. In den Hafenstädten strebten zum Ende des 18. Jh.s die Beteiligungen an Versicherungsgesellschaften an die Kapitalmärkte. In der Mitte des 19. Jh.s weitete sich die Aktienbeteiligung, wenn auch noch bis 1870 konzessionspflichtig, dank der erfolgreichen Finanzierung des Eisenbahnbaus nach 1840 schnell auch auf andere Bereiche aus. Die Aktien leisteten wichtige Dienste bei der Industrialisierung, indem sie die Finanzierung und Expansion der Aktiengesellschaften (AG) gewährleisteten.